UNSER RECHTSGEBIET:

VERKEHRSRECHT

„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwaltes von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubare Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtssprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtswanwaltes abzuwickeln“

(OLG Frankfurt, Urteil vom 1.12.2014 – 22 U 171/13 -)

Warum hat sich unsere Kanzlei auf Verkehrsrecht spezialisiert ?

Nur durch detailliertes Fachwissen in diesem komplexen Rechtsgebiet können wir sicherstellen, dass wir unseren Mandanten die Möglichkeit bieten, sich gegen kürzungswillige Haftpflichtversicherungen zur Wehr zu setzen. Durch große Erfahrung und ständige Fortbildung auf diesem Rechtsgebiet können wir alle Probleme, die nach einem Unfall – wenn er auch unverschuldet passiert ist – auftreten können.- lösen.

Wir übernehmen gerne für unsere Mandanten den Papierkrieg und scheuen auch nicht davor zurück, immer wieder auch gerichtlich die berechtigten Ansprüche auf unserer Mandanten durchzusetzen. Es ist heutzutage leider unerlässlich geworden, einen spezialisierten Rechtsanwalt für die Unfallschadensregulierung hinzuzuziehen, da die hinter den Unfallverursachern stehenden Haftpflichtversicherungen immer wieder versuchen, Ansprüche rechtswidrig zu kürzen.

So ist es inzwischen bei einigen Haftpflichtversicherungen  zur Mode geworden, sogar bei Vorlage einer Reparaturrechnung zu behaupten, einzelne Rechnungspositionen seien nicht zu erstatten. Hier wird spekuliert, dass der Unfallgeschädigte bei kleineren Kürzungsbeträgen die Sache auf sich beruhen lässt. Wir können auch oft in Zusammenarbeit mit der  Werkstatt und einem Sachverständigen dafür sorgen, dass in solchen Fällen die Rechte der Unfallgeschädigten vollständig durchgesetzt werden.

Anspruchsvoll ist auch die Tätigkeit unserer Anwälte im Bereich des Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrechts. Auch bei drohendem Fahrerlaubnisentzug vertreten wir entschieden die Interessen unserer Mandanten. Gerade in Mandaten, in denen es um die Fahrerlaubnis geht, ist es auch sachgerecht, dass wir immer wieder in Kooperation mit spezialisierten Psychologen zusammenarbeiten, um das optimale Ergebnis zu erzielen.

Schadensregulierung:

Einfache, schnelle, unkomplizierte Schadensregulierung

Unsere Kanzlei legt Wert darauf, dass im Falle eines Unfalles schnell reagiert werden kann. Wir bieten deshalb auch die Möglichkeit mit Hilfe des Fragebogens zum Unfallschaden unserer Kanzlei alle notwendigen Daten zukommen zu lassen.

Auf diese Art ist sichergestellt, dass unsere Kanzlei die Koordination der Unfallregulierung möglichst frühzeitig in Angriff nehmen kann, wobei in den meisten Fällen ein Besprechungstermin mit dem Unfallgeschädigten nicht notwendig wird. Nachfragen können natürlich dennoch immer in Telefonaten und Besprechungen geklärt werden.

Wichtig: Insbesondere bei unverschuldeten Verkehrsunfällen sind die Gebühren des regulierenden Rechtsanwaltes, ebenso wie z.B. die Kosten für den Sachverständigen, regelmäßig von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu übernehmen.