Rechtsanwalt Michael Huber

Herr RA Michael Huber ist seit 1989 als Anwalt zugelassen, seit 2006 ist er zusätzlich Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Er bearbeitet seit vielen Jahren fast ausschließlich den Rechtsbereich des Verkehrsrechts, wobei der Schwerpunkt in der Unfallschadensregulierung liegt.

Herr RA Huber ist Partneranwalt des Kfz-Gewerbes Baden-Württemberg. Weiterhin ist er tätig in der Schiedsstelle der Innung des Kfz-Gewerbes Mittelbaden.

Er ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.

Ehrenamtlich ist Herr RA Huber in der Vorstandschaft des Anwaltvereins Baden-Baden e.V., sowie auch im Vorstand der RA-Kammer Freiburg tätig.