Nutzungsausfall trotz Mietwagen?

Nicht selten gibt es bei unverschuldeten Verkehrsunfällen insbesondere bei der Schadensposition der Mietwagenkosten erhebliche Probleme. Viele Versicherer zahlen nur ganz geringe Beträge, z.B. mit der Argumentation, man wisse nicht, ob das vermietete Fahrzeug richtig zugelassen sei, man k?nne nur niedrige Sätze erstatten, man sei zu wenig Kilometer gefahren, etc.

Eine Möglichkeit, dieses Regulierungsdefizit zu vermindern besteht darin, dass der Geschädigte einfach Nutzungsausfallansprüche geltend macht, obwohl er einen Mietwagen genutzt hat. In einem von uns erstrittenen Urteil des AG Ettlingen vom 16.10.2018 6 C 63/17 hat das Gericht ganz deutlich gemacht, dass, wenn Mietwagenkosten nur in geringer H?he erstattet werden, der Gesch?digte dann darüber liegende Nutzungsausfallansprüche geltend machen darf! Dies hat im übrigen auch schon der BGH (Urteil vom 05.02.2013 AZ.: VI ZR 290/11) ebenso gesehen.

In Einzelfällen kann es sogar so sein, dass der Anspruch auf Nutzungsausfall höher liegt, als die tatsächlichen Mietwagenkosten.